Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Rauchmelder

120 Sekunden, die dein Leben retten können - Rauchmelder retten Leben!

 

Rauchmelder sind in Neubauten in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Sachsen besteht die Rauchmelderpflicht bereits seit 2016 für Neubauten, die Regelung für Bestandsbauten ist nach aktuellem Stand ab 2024 geplant.

 

Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht.

 

Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm 120 Sekunden um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Rauchmelder

 

Rauchmelder richtig anbringen: Wo und in welchen Räumen?

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die Angabe, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder installiert werden sollen.

 

Außer in Berlin und Brandenburg. Hier regelt die Rauchmelderpflicht, dass auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden soll.

 

Wie Rauchmelder anbringen?

Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten!

 

Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:

  1. immer laut Bedienungsanleitung

  2. immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt

  3. möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt

  4. immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!

  5. immer mit den Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die dem Rauchmelder beigefügt sind

  6. nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht

  7. nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter

  8. nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)

  9. nie verdeckt durch Schränke

  10. nie durch Farbe übertüncht, weil sonst nicht mehr genug Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert

 

Wie Rauchmelder an Dachschrägen anbringen?

In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern.

 

Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:

  • Neigungen von bis zu 20 Grad funktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.

  • Neigungen über 20 Grad bedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.

  • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m: In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.

Der Batterie-Check

Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind.

 

Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit?

 

Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Prüfen Sie den Rauchmelder regelmäßig im Abstand von 12 Monaten nach Herstellerangaben. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat.

 

Weitere Infos zu diesem Thema gibt es auf dem Infoportal: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/.